Themen, bei denen wir als Betriebsrat Sie unterstützen können.

Das Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz (kurz: "Be­trVG") ist die ge­setz­li­che Grund­la­ge der Ar­beit von Be­triebs­rä­ten.

Diese Liste gibt lediglich einen kleinen Einblick in die Tätigkeitsbereiche des Betriebsrats und ist nicht abschließend.


Doch egal zu welchem Thema, die Betriebsratsmitglieder haben sich in allen Angelegenheiten zur Geheimhaltung verpflichtet. Das bedeutet, dass alles, was an uns herangetragen wird, auch bei uns bleibt – außer es ist der ausdrückliche Wunsch, dass der Betriebsrat aktiv wird.

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