Themen, bei denen wir als Betriebsrat Sie unterstützen können.
Das Betriebsverfassungsgesetz (kurz: "BetrVG") ist die gesetzliche Grundlage der Arbeit von Betriebsräten.
- Allgemeine Aufgaben nach §80
Maßnahmen zur Förderung von Dual Career, Gleichstellung, Integration, Arbeitssicherheit - Mitbestimmung bei Personellen Einzelmaßnahmen nach §99
Einstellung, Eingruppierung, Versetzung - Mitwirkung bei der sozialen Ausgestaltung nach §87
Arbeitszeiten, Betriebsruhe, Sozialräume - ...
Diese Liste gibt lediglich einen kleinen Einblick in die Tätigkeitsbereiche des Betriebsrats und ist nicht abschließend.
Doch egal zu welchem Thema, die Betriebsratsmitglieder haben sich in allen Angelegenheiten zur Geheimhaltung verpflichtet. Das bedeutet, dass alles, was an uns herangetragen wird, auch bei uns bleibt – außer es ist der ausdrückliche Wunsch, dass der Betriebsrat aktiv wird.